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Wappen des Sportfischerei-Vereins Burgdorf Sportfischerei-Verein Burgdorf e.V.
Blick auf die Fließstrecke der Aue Bild: KI-generiert

Petri Heil.
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Im Zweifel gilt immer die strengere Regel.

Schonzeiten und Mindestmaße in Niedersachsen Stand: 9. August 2026

Das sind die gesetzlichen Mindestwerte des Landes Niedersachsen. Unsere Gewässerordnung ist an einigen Stellen strenger. Wo beide etwas sagen, gilt die strengere Regel. Frag im Zweifel den Gewässerwart, bevor du entnimmst.

  • Aal
    Schonzeit 1. Oktober bis 1. März Mindestmaß 50 cm

    Zusätzlich gilt die EU-Aalverordnung mit jährlich wechselnden Fangverbotszeiten.

  • Bachforelle
    Schonzeit 15. Oktober bis 15. Februar Mindestmaß 25 cm
  • Barsch
    Schonzeit keine Schonzeit Mindestmaß kein Mindestmaß

    Gesetzlich nicht geschützt. Viele Vereine setzen trotzdem ein eigenes Mindestmaß.

  • Brassen
    Schonzeit keine Schonzeit Mindestmaß kein Mindestmaß
  • Hecht
    Schonzeit 1. Februar bis 15. April Mindestmaß 40 cm
  • Karpfen
    Schonzeit keine Schonzeit Mindestmaß kein Mindestmaß

    Landesweit nicht geregelt. Hier gilt fast immer eine eigene Vereinsregel.

  • Rutte
    Schonzeit keine Schonzeit Mindestmaß 35 cm

    Auch Quappe genannt.

  • Schleie
    Schonzeit keine Schonzeit Mindestmaß kein Mindestmaß

    Landesweit nicht geregelt. Hier gilt fast immer eine eigene Vereinsregel.

  • Weißfisch
    Schonzeit keine Schonzeit Mindestmaß kein Mindestmaß

    Sammelbegriff, unter anderem für Rotauge, Rotfeder und Döbel. Für die einzelnen Arten gelten deren eigene Regeln. Beim Melden darf Weißfisch zusammengelegt werden.

  • Wels / Waller
    Schonzeit keine Schonzeit Mindestmaß 50 cm
  • Zander
    Schonzeit 15. März bis 30. April Mindestmaß 35 cm

Quelle: Anglerverband Niedersachsen e. V., gesetzlicher Mindeststandard nach Niedersächsischer Binnenfischereiordnung

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